Kranken Fahrten
- Hintransport
- Rücktransport
Taxi Zuber
Die wichtigsten Schritte
Betrifft nur gesetzliche Kassen, privat versicherte müssen die Rechnung selbst einreichen.
1. Voraussetzung zur Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse prüfen
2. Wenn nötig Kostenzusage anfordern
3. Unterlagen zusenden und Abrechnung mit der Krankenkasse durch Taxi Zuber
1. Voraussetzung zur Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse prüfen
Verordnung einer Krankenbeförderung.
- Genehmigungsfreie Fahrt (die Kosten werden erstattet)
- ZB. Merkzeichen „aG“, „BI“ oder „H“
- Voll/ Teilstationär
- Genehmigungspflichtige Fahrt ( Die Kasse prüft ob die Kosten erstattet werden)
- Chemotherapie, Strahlenbehandlung
- Dauerhafte Mobilitätsbeeinträchtigung


2. Wenn nötig Kostenzusage anfordern
Wenn eine Kostenzusage durch die Kasse beantragt werden muss, gibt es zwei Möglichkeiten:
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- Sie reichen die Verordnung selbständig bei Ihrer Kasse ein.
- Sie senden die Verordnung direkt an Taxi Zuber und wir kümmern uns um die Zusage.
3. Unterlagen zusenden und Abrechnung
mit der Krankenkasse durch Taxi Zuber
Senden Sie uns die Verordnung und die Kostenzusage (falls notwendig) und wir rechnen mit Ihrer Kasse direkt ab.
-
- Zuzahlungspflichtig: Sie müssen 10 % der Beförderungskosten tragen, mind. 5 € max. 10 €.
- Zuzahlungsfrei: Die Versicherung übernimmt die vollen Fahrtkosten.

Taxi Zuber
Hin- und Rücktransport
- Transport zur Krankengymnastik
- Einweisungs-, Verlegungs- & Entlassungsfahrten
- Patientenfahrten zum Arzt
- Beförderungen zur Chemo- oder Strahlentherapie
- Fahrten zur Dialyse

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